Der Vereinsbus des TSV Gronau
Seit April 2019 wird unser Vereinsbus von Walter Deuble (07062-21406) verwaltet. Die Richtlinien zur Benutzung und Belegung sowie weitere Einzelheiten können bei ihm erfragt werden. Vertretung bei Verhinderung ist Irmgard Nesper (07062-931240). Der Bus steht vorrangig unserer Jugend zur Verfügung.
Die Regelungen für die Benutzung und die Belegung sind unten aufgeführt.
Belegungsrichtlinien für den TSV – Vereinsbus
Der Vereinsbus wurde in erster Linie für die Vereinsjugend angeschafft,zdeshalb hat die Jugend auch vorrangiges Belegungsrecht.
Jeder Abteilungsleiter kann 2 Termine pro Jahr belegen, um Planungssicherheit z.B. für Schützenfest, Maifest oder sonstige Ausfahrten zu bekommen.
Sonstige Reservierungen sollen nicht früher als 4 Wochen vor der Belegung erfolgen.
Die Jugend-Mannschaften der SG können den Bus für den Spielbetrieb kostenlos nutzen.
Die aktiven Mannschaften der SG bezahlen 0,30 €/km mindestens jedoch 5,00 € für Kleinfahrten.
Sollten Terminüberschreitungen auftreten, die nicht unter den Mannschaften geklärt werden können, entscheidet der Verwalter des Vereins gemäß gleichmäßiger Verteilung.
An Zeiten, die durch die Jugend nicht belegt sind, können die Abteilungen den Vereinsbus belegen. Bei bereits zugesagten Belegungen kann die Jugend diese Termine nicht mehr belegen, dies sollte dann im Einverständnis aller Beteiligten untereinander geregelt werden. Sollte keine Einigung eintreten, wird der 1. Vorsitzende (bei Verhinderung der Stellvertreter oder ein anders Mitglied des Vorstandes) die Entscheidung treffen.
Sollten freie Termine übrigbleiben, können ehrenamtlich tätige Mitglieder oder Übungsleiter den Vereinsbus nutzen, auch für private Fahrten.
Für private Fahrten werden 0,30 €/km abgerechnet, welche an die TSV Hauptkasse zu bezahlen sind. Für Kleinfahrten bis 20 km muss ein Pauschbetrag von 5,00 € bezahlt werden. Betankung erfolgt auf Kosten des TSV Gronau.
Ausfahrten die dem sportlichen Betrieb oder Zweckbetrieb zugeordnet werden können, sind weiterhin kostenlos. Bei Fahrten mit erwachsenen Mitgliedern, sollten diese die Benzinkosten selbst übernehmen.
Der Verwalter überprüft mit dem Nutzer den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe, ist dies nicht möglich, übernimmt er dies am nächsten Tag selbst.
Der Vereinsbus muss nach jeder Fahrt sauber in die Vereinsgarage gestellt werden.
Bei längeren Fahrten (ab 100 km) muss der Vereinsbus auf Kosten der Abteilung bzw. Fahrers auch außen sauber (gewaschen) gemacht werden. Sollte der Vereinsbus in verunreinigtem Zustand zurückgegeben werden, wird eine Pauschale von 30,00 € veranschlagt, die sofort beim Verwalter zu bezahlen sind. Bei tatsächlich höheren Reinigungskosten sind diese komplett zu begleichen. Bei Fahrten mit der Jugend übernimmt der TSV die Kosten für die Reinigung.
gez. Harald Rapp gez. Walter Deuble
1. Vorsitzender Verwalter
Gronau, im April.2019
Benutzungsrichtlinien fü den Vereinsbus
- Der Fahrer/in ist mindestens 25 und höchstens 74 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, BE oder 3.
- Der Fahrer/in ist verantwortlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die StVO eingehalten werden. (z. B. Kindersitze, Warnwesten benutzen)
- Das Fahrzeug ist zugelassen für max. 9 Personen (Fahrer + 8 Personen)
- Es ist ein Fahrtenbuch zu führen (dieses liegt im Vereinsbus)
- Sollte ein Unfall geschehen, ist unverzüglich der 1. Vorsitzende Jens Konen oder die Kassiererin Christina Nesper-Joza zu informieren.
- Sollte ein Schaden am Fahrzeug auftreten, ist unverzüglich der Fahrzeugbeauftragte – Walter Deuble – zu informieren.
- Das Fahrzeug ist von allen Benutzern pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
- Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt und gereinigt (innen und bei Fahrten über 100 km auch außen) zurückgestellt werden.
Jens Konen (1. Vorsitzender) Christina Nesper-Joza (Hauptkasse)
Tel. 0170-9421600 Tel. 0172-5799033
Vereinsbus-Verwalter: Walter Deuble Tel. 07062-21406
Ich habe die Benutzungsrichtlinien gelesen und bestätige, diese zu befolgen bzw. einzuhalten. Sollten sich Änderungen z. B. wegen Führerscheinbesitz ergeben, werde ich dies vor der Fahrt melden.
Datum, Unterschrift des Fahrers (= Abholer)